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BGH, 24.07.2002 - IX ZB 70/02 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Bewilligung - Aufklärungsrüge - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Ermessen des Tatrichters - Sachverständiger - Beweisantrag - Aktenmäßige Grundlage
- Judicialis
BRKG § 10 Abs. 3 Satz 2; ; BRKG § 9; ; BRKG § 20; ; ARV § 3 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.03.1965 - IV ZR 76/64
Entschädigungsbehörde und Sachverständigenbeweis
Auszug aus BGH, 24.07.2002 - IX ZB 70/02
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung liegt es grundsätzlich im Ermessen des Tatrichters, welche Sachverständigen er mit der Erstattung von Gutachten betraut, inwieweit er ihnen folgt und ob er die Einholung weiterer Gutachten für erforderlich hält (vgl. BGH, Urt. v. 10. März 1965 - IV ZR 76/64, BGHZ 44, 75 = RzW 1965, 464 m.Anm. Wilden LM BEG 1956 § 209 Nr. 74).